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   VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908   

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https://dejure.org/2015,44445
VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908 (https://dejure.org/2015,44445)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20.07.2015 - W 5 K 14.908 (https://dejure.org/2015,44445)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - W 5 K 14.908 (https://dejure.org/2015,44445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Verstoß gegen das Waffengesetz aufrgund des Transports von Waffen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKWs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Würzburg, 02.10.2014 - W 5 S 14.920
    Auszug aus VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908
    Im Verfahren W 5 S 14.920 lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage mit Beschluss vom 2. Oktober 2014 ab.

    Die Verfahrensakten W 5 K 14.907, W 5 S 14.919, W 5 S 14.920 und W 5 X 14.719 wurden beigezogen.

    Weiterhin wird auf den Beschluss vom 2. Oktober 2014 (Nr. W 5 S 14.920) Bezug genommen, in dem die Kammer zur Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids Folgendes ausgeführt hat:.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908
    Bereits eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen kann (...) genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908
    Die im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG erforderliche Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris).
  • VGH Bayern, 08.12.1993 - 21 B 92.799
    Auszug aus VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908
    (...) die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Vorliegen der eine Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung rechtfertigenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein muss, wenn eine hierauf gestützte waffenrechtliche Anordnung rechtmäßig sein soll (BayVGH, U.v. 8.12.1993 - 21 B 92.799 - juris).
  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 21 CS 12.2531

    Jagdschein; Ungültigerklärung und Einziehung; einstweiliger Rechtsschutz;

    Auszug aus VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908
    Als nicht sorgfältige Verwahrung gilt bereits die Lagerung einer Waffe im unverschlossenen Schrank mit Zugriffsmöglichkeit Dritter (BayVGH, B.v. 29.1.2013 - 21 CS 12.2531 - juris).
  • VGH Bayern, 08.12.2014 - 21 CS 14.2329

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Versäumung

    Auszug aus VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908
    Die dagegen gerichtete Beschwerde verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 21 CS 14.2329 mit Beschluss vom 8. Dezember 2014.
  • VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.907

    Entziehung eines Jagdscheins

    Auszug aus VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.908
    Die Verfahrensakten W 5 K 14.907, W 5 S 14.919, W 5 S 14.920 und W 5 X 14.719 wurden beigezogen.
  • VG Würzburg, 20.07.2015 - W 5 K 14.907

    Entziehung eines Jagdscheins

    Die Verfahrensakten W 5 K 14.908, W 5 S 14.919, W 5 S 14.920 und W 5 X 14.719 wurden beigezogen.

    Im Übrigen wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 20. Juli 2015 im waffenrechtlichen Parallelverfahren (Nr. W 5 K 14.908) Bezug genommen.

  • VG Würzburg, 18.09.2019 - W 6 K 18.1396

    Keine Neuerteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Straftaten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands, wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Behördenakten (2 Heftungen), die bei der Staatsanwalt Aschaffenburg beigezogenen Strafakten 108 Js 6234/14, 110 Js 1911/15 und 110 Js 13971/15 (12 Aktenheftungen),110 Js 10706/16, sowie die bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt beigezogene Strafverfahrensakte 400 Js 35229/14, das beim AG Obernburg geführte Bewährungsheft zum Strafverfahren 110 Js 13971/15 sowie die beigezogenen Verfahrensakten W 6 K 13.1256 (erweiterte Gewerbeuntersagung), W 5 X 14.719 (Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Munition), W 5 K 14.907/W 5 S 14.919 (Entziehung eines Jagdscheins), W 5 K 14.908/W 5 S 14.290 (Widerruf von Waffenbesitzkarte) verwiesen.
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